Epilepsie
Übersicht
Epileptische Anfälle (Krampfanfälle) treten bei 20-80% aller PatientInnen mit Hirntumoren auf und stellen häufig ein Erstsymptom eines Hirntumors dar. Insbesondere langsam wachsende Tumoren werden oft nach erstmaligen Anfällen diagnostiziert.
Epileptische Anfälle äussern sich nicht immer gleich. Es werden entsprechend der klinischen Manifestation die generalisierten Anfälle, die meist mit Bewusstseinsverlust und Verkrampfungen / Zuckungen beider Arme und Beine einhergehen, von den fokalen Anfällen unterschieden, bei denen der Anfall von einer bestimmten Hirnregion ausgeht, und die dann nur eine Körperhälfte betreffen können, teils mit Störungen von Kraft / Motorik, teils mit Gefühlsstörungen, die wandern können. Manchmal äussern sich fokale Anfälle auch mit Sprachstörungen. Wenn der Anfall länger andauert (> 15 Minuten), spricht man von einem Status epilepticus. Generalisierte Anfälle können für die PatientInnen gefährlich sein. Bei manchen PatientInnen äussert sich ein solcher Status epilepticus auch mit langanhaltender Verwirrtheit.
Diagnose
Diagnostische Verfahren insbesondere bei der Erstdiagnose einer Epilepsie umfassen unter anderem die Magnetresonanztomographie (MRI) des Schädels, um bildgebend eine Ursache der Anfälle zu finden. Im Weiteren wird, auch zur Verlaufskontrolle, das Elektroencephalogramm (EEG) eingesetzt. Damit werden die Hirnstromkurven abgeleitet, in denen Asymmetrien (sogenannte Herde), aber auch epileptische Aktivität direkt gemessen werden können.
Therapie
In manchen Fällen bewirkt die Operation und Entfernung eines Hirntumors bereits eine deutliche Reduktion von Anfällen, bis hin zum kompletten Verschwinden der Anfälle. Viele PatientInnen benötigen jedoch, zumindest für einen gewissen Zeitraum, eine medikamentöse anfallsunterdrückende Therapie. Diese Medimanete werden aus mehreren verfügbaren Präparaten entsprechend ihrem Wirkprofil und Nebenwirkungsprofil so gewählt, dass sie möglichst optimal vertragen werden und wirksam sind. Die Dauer dieser medikamentösen Therapie richtet sich nach vielen Kriterien, wie Tumortyp, Tumorwachstum, Prognose und Medikamentenverträglichkeit. PatientInnen mit Hirntumoren, die nie einen epileptischen Anfall erlitten haben, müssen nicht prophylaktisch mit solchen Medikamenten behandelt werden.
Epilepsie und Fahreignung
Bei einem Anfallsleiden gelten in Bezug auf die Fahreignung strenge Regeln. Wurde die Diagnose einer «strukturellen» Epilepsie, also ein Anfallsleiden auf dem Boden einer Hirnveränderung wie z.B. einem Hirntumor gestellt, so gilt nach den Richtlinien der Verkehrskommission der Schweizerischen Liga gegen Epilepsie ein einjähriges Fahrverbot ab dem letzten Anfall (https://www.epi.ch/ueber-epilepsie/fuer-fachpersonen/leit-richtlinien/).