ANGEHÖRIGE

Angehoerige

Was ich als Angehörige/r wissen muss:

 

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung können PatientInnen im Vorfeld schriftlich festlegen, wie sie, insbesondere in akuten Situationen, medizinisch behandelt und unter welchen Bedingungen sie lebensverlängernde Massnahmen in Anspruch nehmen möchten. Auch zur Organspende können sie sich äussern. Nicht alle PatientInnen mit Hirntumoren kommen als Organspender in Frage. Es empfiehlt sich generell, festgehaltene Punkte mit nahen Angehörigen oder engen Bezugspersonen im Vorfeld zu besprechen. Dies hilft den PatientInnen, eine Meinung zu finden, und den Angehörigen, sich bei der Umsetzung der Wünsche der PatientInnen in der Akutsituation sicher zu sein. Auch HausärztInnen können hilfreiche AnsprechspartnerInnen sein. Die Patientenverfügung sollte stets so hinterlegt werden, dass sie bei einem Klinikaufenthalt, auch einem ungeplanten, zur Verfügung steht. Vorlagen für eine Patientenverfügung finden sich auf diversen Internet-Seiten, z.B. des Roten Kreuzes, der Krebsliga oder der FMH (Foederatio Medicorum Helveticorum).

 

Fahreignung

Bei PatientInnen mit Veränderungen im Gehirn, wie einem Hirntumor, kann die Fahreignung aufgehoben sein. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss teilweise von mehreren Disziplinen beurteilt werden, vor allem seitens der Neurologie und auch der Augenheilkunde. Die diesbezüglichen Regelungen sind kompliziert und innerhalb von Europa unterschiedlich. Die Klärung der Fahreignung ist ein wichtiger Aspekt bei der ärztlichen Begleitung von PatientInnen mit Hirntumoren.

 

Treten aufgrund eines Hirntumors epileptische Anfälle auf, so muss von einer «strukturellen» Epilepsie ausgegangen werden. In diesem Fall gilt üblicherweise nach den Richtlinien der Verkehrskommission der Schweizerischen Liga gegen Epilepsie ein einjähriges Fahrverbot ab dem letzten Anfall (https://www.epi.ch/ueber-epilepsie/fuer-fachpersonen/leit-richtlinien/).

Liegt aufgrund des Hirntumors eine Veränderung von Konzentration, Reaktionsvermögen oder anderen höheren kognitiven Leistungen vor, so kann eine Evaluation der Fahreignung durch spezialisierte NeuropsychologInnen erforderlich sein. Sollten sich hier Einschränkungen finden, die mit der Fahreignung nicht vereinbar sind, so wird je nach Schwere dieser Ausfälle eine Verlaufsuntersuchung empfohlen. Manchmal kann ein gezieltes Training (Ergotherapie) die Funktionen unterstützend bessern.

Gelegentlich kann ein Hirntumor auch zu Ausfällen des Sehvermögens oder des Gesichtsfeldes führen. In diesem Fall untersuchen und entscheiden die Kollegen der Augenheilkunde nach Durchführung spezieller Untersuchungen, ob das Fahren aus Sicht des Sehvermögens erlaubt werden kann.

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Die Schweizer Hirntumor Stiftung / Swiss Brain Tumor Foundation mit Sitz in Zürich in der Schweiz bezweckt zum einen eine Unterstützung der Hirntumorforschung und der Hirntumorbehandlung und zum anderen Unterstützungsdienstleistungen und Hilfestellung für Hirntumorpatienten und deren Angehörige. Dafür werden verschiedene Forschungsprojekte finanziert und unterstützt. Die Schweizer Hirntumor Stiftung ist Ihr Ansprechpartner für Informationen rund um das Thema Krebs und Hirntumor im Speziellen, für Hilfe im Umgang mit der Diagnose z.B. bei gutartigen oder bösartigen primären oder sekundären Tumoren und damit verbundenen Fragen. Welche Möglichkeiten der Operation gibt es? Wie gehe ich mit dem unerwarteten Abschied um? Wo finde ich Menschen mit ähnlichen Erfahrungen und deren Erfahrungsberichte? Sie finden auf unseren Seiten wissenschaftliche Abrisse zu primären und sekundären Hirntumoren, deren Definition, Ursachen, Diagnose, Symptome, Therapie, Verlauf, Prognose und weiterführende Informationen. So informieren wir über Hirnmetastasen und Meningeosis Neoplastica, über Meningeome, Vestibularisschwannome und Gliome wie Astrozytome, Anaplastische Astrozytome, Anaplastische Oligodendrogliome, Glioblastome, Gliomatosis cerebri, Ependymome und Lymphome. Die Schweizer Hirntumor Stiftung / Swiss Brain Tumor Foundation in Zürich in der Schweiz möchte Sie unterstützen und Ihnen eine Hilfe sein.